Artikel 4 AI Act: Schulungspflicht zur KI-Kompetenz
Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Einen bestimmten Kurs, ein Zertifikat oder eine Mindeststundenzahl schreibt er nicht vor.
Inhalt von Artikel 4 (Fassung 2026, sinngemäß)
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Dabei sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung, der Nutzungskontext sowie die Personen zu berücksichtigen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen.
Ergänzend heißt es, dass diese Pflicht nicht verlangt, ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz einer einzelnen Person zu garantieren.
Was das praktisch bedeutet
- Maßnahmen sollen zu den genutzten Tools und betroffenen Personen passen.
- Eine allgemeine Schulung kann eine dieser Maßnahmen sein.
- Eine einfache Dokumentation hilft, Ihr Vorgehen zu zeigen.
- Hochrisiko-Anwendungen erfordern mehr als eine allgemeine Schulung.
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