KI-Verordnung und KI-Kompetenz: Leitfaden für KMU
Für die meisten KMU bedeutet Artikel 4 drei Dinge: wissen, welche KI-Systeme genutzt werden, verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, damit die Nutzenden Tools und Risiken verstehen, und zeigen können, was getan wurde.
Schritt 1: KI-Nutzung erfassen
Dazu gehören Chat-Assistenten, KI-Funktionen in Office- und CRM-Software, Bildgeneratoren und alles, was Dienstleister in Ihrem Auftrag nutzen.
Schritt 2: verhältnismäßige Maßnahmen wählen
Artikel 4 verlangt, Kenntnisse, Erfahrung, Nutzungskontext und betroffene Personen zu berücksichtigen. Für normale Büroarbeit sind eine kurze Schulung und klare Regeln meist verhältnismäßig. Die geänderte Fassung stellt klar, dass kein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau garantiert werden muss.
Schritt 3: dokumentieren
Ein offizielles Formular gibt es nicht. Ein einfacher Schulungsnachweis – wer, wann, welcher Kurs, welche Version – zusammen mit Ihren internen KI-Regeln ist eine sinnvolle Grundlage.
Unterstützung für KMU
Seit Juli 2026 verpflichtet Artikel 4 auch Kommission und Mitgliedstaaten, Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU, zu unterstützen; die Kommission muss praktische Umsetzungsbeispiele veröffentlichen.
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